Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1980 - 9 B 224.80, 1 B 337.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4508
BVerwG, 16.07.1980 - 9 B 224.80, 1 B 337.80 (https://dejure.org/1980,4508)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1980 - 9 B 224.80, 1 B 337.80 (https://dejure.org/1980,4508)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1980 - 9 B 224.80, 1 B 337.80 (https://dejure.org/1980,4508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,4508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung eines Gutachtens des Deutschen Orientinstituts bei der gerichtlichen Entscheidung ohne Auseinandersetzung mit der Kritik hieran - Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1980 - 9 B 224.80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es, wie hier, von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt bzw. angeregt hat, obgleich sie es hätte tun können (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht