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BVerwG, 16.07.1980 - 9 B 224.80, 1 B 337.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zugrundelegung eines Gutachtens des Deutschen Orientinstituts bei der gerichtlichen Entscheidung ohne Auseinandersetzung mit der Kritik hieran - Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 05.10.1979 - 9 - XI/79
- BVerwG, 16.07.1980 - 9 B 224.80, 1 B 337.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1980 - 9 B 224.80
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es, wie hier, von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt bzw. angeregt hat, obgleich sie es hätte tun können (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8]).